Sie sollen möglichst wenig Schmerzen haben, nicht unter Luftnot leiden, Sie sollen ohne Angst schlafen können und – wenn Sie wollen – daheim in Ihren eigenen vier Wänden versorgt werden.

Um die medizinische Versorgung mit den richtigen Medikamenten und Eingriffen durchführen zu können, habe ich mich zur Palliativärztin ausgebildet. Damit die Versorgung daheim gut funktioniert, gibt es den palliativärztlichen Konsiliardienst (PKD) in Bochum, zu dem ich mit fünf weiteren ärztlichen Kollegen und fünf in der palliative care ausgebildeten Pflegekräften gehöre. Außerdem bin ich Mitglied im Palliativnetz Bochum (PNB). Zu diesem Netz gehören der PKD, palliativmedizinisch qualifizierte Krankenpflegedienste, Seelsorger, ambulante Hospizdienste, das Hospiz St. Hildegard in Bochum, das Lukas Hospiz in Herne und das Hospiz in Essen Steele , Apotheken und Krankenhausabteilungen. Wir arbeiten eng mit den Hausärzten in Bochum zusammen. Patienten, die wir betreuen, können im Notfall jederzeit Kontakt zum palliativmedizinischen Konsiliardienst aufnehmen. Ihre Daten sind in einer Datenbank gesammelt, auf die nur die Personen Zugriff haben, die mit ihrer Versorgung betraut sind. So sind im Notfall alle wichtigen Informationen schnell verfügbar.

Palliativärztlicher Konsiliardienst Bochum:
Telefon: 0234-53057744
info@pkd-bochum.de // www.pkd-bochum.de

Palliativnetz Bochum:
www.palliativnetz-bochum.de

Selbstbestimmung bis zuletzt:

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Seit dem 1. September 2009 gilt das 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes, das Patientenverfügungsgesetz. Eine schriftliche Patientenverfügung ist verbindlich, wenn sie von einem einwilligungsfähigen Patienten für den Fall des spontanen Verlustes seiner Einwilligungsfähigkeit verfasst worden ist. Sie muss bei der Entscheidung über ärztliche Maßnahmen beachtet werden. Aber was geschieht, wenn der Wille des Patienten vor wichtigen medizinischen Eingriffen unklar ist? Dann wird der Vorsorgebevollmächtigte oder ein gerichtlich bestellter Betreuer zusammen mit dem Arzt ermitteln, welche Entscheidungen zu treffen sind. Darum ist es sinnvoll und wichtig, im Zusammenhang mit der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht zu verfassen: Legen Sie selbst fest, welche Person Ihres Vertrauens sich um die Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung oder Ihres Willens kümmern wird. Gesetzlich ist eine ärztliche Beratung zur Patientenverfügung nicht vorgeschrieben, obwohl der Patient als medizinischer Laie nicht immer versteht und weiß, um welche ärztlichen Entscheidungen es sich bei ihm am Lebensende handeln könnte. Bei unserer Arbeit im Palliativnetz Bochum, aber auch bei unserer Ethikberatung haben wir täglich mit Entscheidungen für nicht einwilligungsfähige Menschen zu tun. Ich kenne diese Situation – und kann Ihnen wichtige Informationen geben. Bitte sprechen Sie mich an!

Schmerztherapie in der Palliativmedizin:

Die medizinische Seite

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Palliativarztes gehört die Behandlung von Schmerzen. Hierzu stehen uns verschiedene Mittel zur Verfügung. Die Wahl der besten Schmerzmittel hängt von der Art und Intensität der Schmerzen ab. Eine Rolle spielen unter anderem die Nierenfunktion und individuelle Unverträglichkeiten. Um andauernde Schmerzen gleichmäßig zu lindern, müssen sie rund um die Uhr behandelt werden – zum einen durch regelmäßige Einnahme langwirksamer Präparate (sogenannter Retardpräparate), zum anderen durch schnellwirksame Mittel, wenn die Schmerzen schlimmer werden oder bei Schmerzspitzen. Wir sind für Sie da – bei allen Fragen zur Therapie, zum Umgang mit Nebenwirkungen oder auch zur Versorgung mit Schmerzmitteln im Urlaub: Bitte sprechen Sie uns an!